Grünstadt Bei Dunkelheit Stolpergefahr

NEULEININGEN. Zwar ist der Weg zwischen Neuleiningen und Sausenheim als Rad- und Fußweg ausgewiesen: Für Fußgänger sei er jedoch zumindest im Winterhalbjahr nicht ungefährlich, weil eine Beleuchtung fehle, meint Peter Bechtold. Doch derzeit gibt es keine Überlegungen, dort Straßenlampen aufzustellen.

Der Grünstadter hat den Weg kürzlich mit seiner Frau bei Dunkelheit benutzt. Zum Glück hätten sie Handys dabei gehabt, deren Licht ihnen half, unbeschadet von Neuleiningen nach Sausenheim zu gelangen: Denn die Wegstrecke könne nicht überblickt werden, man sehe nicht, wo man hintritt und fühle sich unsicher, so Bechtold. Der Rad- und Fußweg werde von Fußgängern bei Veranstaltungen im Burgdorf stark frequentiert, besonders während des Weihnachtsmarktes: Viele stellten ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz an der Wellpappenfabrik in Sausenheim ab. Denn in dem kleinen Burgdorf sind Stellplätze Mangelware, die Besucher des Weihnachtsmarktes werden deshalb eigens darauf hingewiesen, ihre Autos in Sausenheim zu parken und den Fußweg zu benutzen. Aber auch Beschäftigte der Wellpappenfabrik, die in Neuleiningen wohnen, nutzten ihn regelmäßig, ist Bechtold überzeugt. „Nach unserer Auffassung müssten zur Vermeidung von Unfallgefahren sowie aus Sicherheitsgründen Straßenlampen aufgestellt werden“, schreibt unser Leser, der darauf verweist, dass der Rad- und Fußweg zwischen Sausenheim und Grünstadt ausreichend beleuchtet ist. Die Beleuchtung von Rad- und Gehwegen falle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Speyer beziehungsweise des Straßenbaulastträgers der jeweiligen Straße, im vorliegenden Fall des Landes, erklärte dazu Manfred Borell, stellvertretender Leiter des LBM, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Bei außerorts verlaufenden Rad- und Gehwegen sei deshalb nur dann eine Beleuchtung vorhanden, wenn die Städte oder Gemeinden die Kosten hierfür übernommen hätten, so Borell. Generell sei festzustellen, dass eine Verpflichtung zur Beleuchtung dieser Wege nicht bestehe, erläuterte Erwin Fuchs, Leiter des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlage und Bauen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land. Das Aufstellen von Straßenlampen sei als „freiwillige Leistung“ möglich, „wenn die Gemeinden – nicht die Verbandsgemeinde – die Kosten hierfür tragen“. Es gebe durchaus auch im Bereich der VG Grünstadt-Land Wege außerhalb von Ortsdurchfahrten, die beleuchtet seien: „Aber wie gesagt – eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.“ Der Weg liegt in der Gemarkung der Ortsgemeinde Neuleiningen. Innerorts sei er beleuchtet, sagt Ortsbürgermeister Franz Adam (CDU): „Für außerhalb fehlt uns das Geld, wir können uns das nicht erlauben.“ Laternen in diesem Bereich aufzustellen koste mindestens 20.000 Euro. Es handele sich dabei um eine freiwillige Leistung, und er glaube nicht, dass angesichts des defizitären Haushalts der Ortsgemeinde die Rechnungsprüfung eine solche Ausgabe akzeptiere. Er wolle das Thema aber mit der Verwaltung erörtern und auch bei der nächsten Ratssitzung am 6. März ansprechen, versprach der Bürgermeister, ohne jedoch zu verhehlen, das er die Ausgaben für Straßenlampen für nicht vertretbar hält. Bleibt wohl nur die Empfehlung an die Nutzer des Wegs, sich mit Taschenlampen auszurüsten, wenn sie ihn im Dunkeln benutzen möchten. |cn

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