Bad Dürkheim Kommentar: Dürkheimer Erfolg

Geschenkt bekommen hat die Stadt bei den Verhandlungen mit dem Land in Sachen Staatsbad zunächst wohl nichts. Dies konnte man aus der Diskussion im Stadtrat heraushören. Nachdem die Eckpunkte der Vereinbarung abgesteckt worden waren, muss Tage später bei den Details noch einmal zäh gerungen worden sein. Wolfgang Lutz sprach im Stadtrat von einem „Marathon“ vom Vormittag bis zum frühen Abend, ehe er zusammen mit dem Finanzstaatssekretär in einer Telefondirektschalte mit der RHEINPFALZ das Ergebnis verkünden konnte. Dass Salvatore Barbaro seinem Gast dabei den Hauptpart überließ, durfte der Dürkheimer Sachwalter als Geste ansehen, dass es sein Erfolg war. Das erste Angebot des Landes an Personalkosten für seine Mitarbeiter, die die Stadt zu übernehmen bereit war, betrug zunächst die Hälfte der Summe von gut einer Million Euro, die es letztlich in die Auffanggesellschaft einbringen wird. Da bissen sich die Mainzer dann doch die Zähne aus an Lutz und dem Betriebsrat, mit dem der Verhandlungsführer in engem Kontakt stand – aber auch am Finanzausschuss der Stadt, der bereit gewesen sein muss, dem Teufel auf den Kopf zu treten und das Land zu Selbigem zu jagen. Dem Staatssekretär mag noch aufgegangen sein, welch Armutszeugnis solch erbärmliches Feilschen am offenen Grab abgegeben hätte. Zur Ehrenrettung des Landes hat er sogar noch etwas mehr draufgelegt, als er hätte müssen, wie Lutz hervorhob. Er würdigte als einziger im Stadtrat auch die Rolle des Betriebsrats noch einmal. Von ihm sei die Initiative ausgegangen, mit Hilfe der Stadt sei der Kompromiss dann tragfähig geworden. Damit können nun alle gut leben. Das Risiko für die Stadt ist überschaubar bis gering, der Gewinn für das Heilbad ungleich mehr wert. Da muss man sich die Möglichkeit einer Anfechtungsklage nicht mehr als Hintertürchen offenhalten, wie die FWG überlegte. Abgesehen davon, dass die juristischen Fristen abgelaufen sein dürften, wäre es angesichts des Verhandlungsergebnisses unredlich gegenüber dem Land. Ohnehin liegt der Knackpunkt jetzt auf der Zustimmung der AHG.

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