Bad Dürkheim Zapfenstreich: Doch noch 1 Uhr?

Bad Dürkheim. Noch immer hat die Stadt die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, für den Wurstmarkt auf Dauer eine längere Betriebszeit am Wochenende über 24 Uhr hinaus zu erreichen. Dieser Zeitpunkt gilt nach dem aktuellen Stufenplan der Aufsichtsbehörde SGD ab 2018 für die Nächte auf Samstag und Sonntag als Zapfenstreich für Betriebe mit „technischem Lärm“.

Die Stadt hatte eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu prüfen beauftragt, ob es eine juristische Möglichkeit, um die einschlägigen gesetzlichen Richtlinien für Festlärm auszuhebeln, um – im Einvernehmen mir den Anwohnern – eine dauerhafte Betriebszeit bis 1 Uhr festzuschreiben. Wie bereits berichtet, hat der Anwalt die Rechtsauslegung der SGD als unumstößlich bestätigt. Die aktuelle Rechtsprechung geht in Teilen sogar darüber hinaus. Da die Stadt dem Stufenplan zudem selbst zugestimmt hatte, blieb dem Festausschuss jetzt nichts anderes übrig, die Schlusszeit von 1 Uhr für dieses Jahr hinzunehmen. Allerdings, so hieß es in der Sitzungsvorlage, soll geprüft werden, ob „eine einvernehmliche Lösung mit SGD und Anwohnern für eine Beibehaltung der Endzeit 1 Uhr ab 2018 juristisch begründbar und praktisch umsetzbar wäre.“ Dazu hat der Anwalt aber noch keinen Ansatz vorgelegt. |psp

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