Bad Dürkheim Stichwort: Aufwandsentschädigung für Beigeordnete

Eine Verordnung zur kommunalen Aufwandsentschädigung regelt in Rheinland-Pfalz, was die politischen Vertreter einer Gemeinde im Ehrenamt bekommen dürfen. Ehrenamtliche Beigeordnete mit Geschäftsbereich, die also nicht nur stundenweise den Bürgermeister vertreten, sondern ihm auch einen nicht unwesentlichen Teil seiner Arbeit abnehmen, können bei einer Zahl von über 5000 Einwohnern laut Verwaltung 30 Prozent der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters erhalten. Im konkreten Fall wären dies für einen Freinsheimer Beigeordneten monatlich 585 Euro Aufwandsentschädigung. 383 Euro müssen laut Verwaltung versteuert werden, dies geschieht ähnlich wie bei Minijobs in Form einer Pauschalversteuerung durch die Gemeinde.

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