Kreis Bad Duerkheim 600-Euro-Streit schwelt weiter

Gegen den Kontrollgang des Kreises im umgebauten Dorfgemeinschaftshaus wehrt sich der Rat.
Gegen den Kontrollgang des Kreises im umgebauten Dorfgemeinschaftshaus wehrt sich der Rat.

Der Brandschutz für das Dorfgemeinschaftshaus wird ein Nachspiel haben. Die Kreisverwaltung besteht weiterhin auf ihre Rechnung in Höhe von 600 Euro für eine entsprechende Begutachtung des renovierten Gebäudes. Der Gemeinderat hat Widerstand angekündigt – jedoch nicht zu jedem Preis.

Wie berichtet, hatte man sich im Bobenheimer Rat über die 600 Euro-Rechnung für die von der Kreisverwaltung angeordnete Begutachtung des drei Jahren zuvor erst umgebauten und in diesem Zuge offiziell abgenommenen Gemeinschaftshauses geärgert. Mittlerweile habe der Kreis die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit einer regelmäßigen Begehung auch durch externe Fachleute und auch zum geforderten Preis schriftlich bekräftigt, so Bürgermeister Dietmar Leist (CDU), weiterer Widerstand werde voraussichtlich kostenpflichtig vor dem Kreisrechtsausschuss enden. Mit Zustimmung des Rates wird sich Leist weiterhin gegen den Bescheid wehren – sofern, wie er einschränkte, die „Brie nicht teurer wird als die Brocke“, der Rechtsstreit also nicht teurer zu werden drohe als der Streitgegenstand. Aber auch um eine bessere Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses ging es am Mittwoch im Gemeinderat: Einstimmig sprachen sich die Ratsmitglieder für einen entsprechenden Förderantrag aus. So können mit 60 Prozent im Rahmen des Leader-Programms eine neue Küche und Sonnenschutz für die Fenster des Ratssaals sowie die Anschaffung eines Beamers bezuschusst werden. Am Bobenheimer Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ wird auch nach Jahrzehnten nichts geändert: Die ursprünglich einmal für Parkplätze vorgesehene, aber nie genutzte Fläche darf damit auch weiterhin nicht bebaut werden. Ein anderslautender Antrag der SPD-Fraktion fand keine einzige Stimme im Rat. Nachdem Antragsteller Dietrich Briese (SPD) zusammen mit zwei weiteren Anliegern des betroffenen Baugebiets als befangen eingestuft und damit von der Abstimmung ausgeschlossen worden war, hatte sich kein weiterer Unterstützer seines Antrags gefunden. Wie berichtet, hatte Briese beantragt, die beiden betroffenen Grundstücke aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, um den Eigentümern nicht grundsätzlich die Chance auf Bebauung zu nehmen – auch, wenn wegen des Zuschnitts und der Größe der Fläche lediglich eine Grenzbebauung möglich wäre, gegen die sich die Nachbarn bereits ausgesprochen hätten, wie Bürgermeister Leist (CDU) erläuterte. Nicht zuletzt die von der Ortsgemeinde zu tragenden Kosten von mindestens 5000 Euro hatten den Rat abgeschreckt. Außerdem hatte laut Leist die Kreisverwaltung signalisiert, dass die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans allein auf Wunsch eines einzelnen Anliegers nicht möglich sei. Eine Anregung des bei der Ausübung seiner Arbeit im Feld zunehmend hundegeplagten Ratsmitglieds und Winzers Stephan Schindler (CDU) bescherte dem Rat Arbeit für die erste Sitzung nach der kommenden Sommerpause: Dann will man sich mit der Möglichkeit befassen, die Anleinpflicht vom Ortsbereich auf die gesamte Gemarkung Bobenheims auszudehnen.

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