Rheinland-Pfalz Zahlungsverweigerer piesacken Kammer

Beruflich in der Pflege Tätige sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer verpflichtet.
Beruflich in der Pflege Tätige sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer verpflichtet.

MAINZ. Auch eineinhalb Jahre nach ihrem Start stößt die rheinland-pfälzische Pflegekammer bei einem Teil der Betroffenen auf Ablehnung. Es gibt nach wie vor Widerstand gegen die gesetzlich verordnete Zwangsmitgliedschaft für alle Angehörigen von Pflegeberufen. Und auch die Mitgliedsbeiträge fließen nicht überall wie festgesetzt.

Nach Angaben von Kammersprecher Benjamin Henze hat mehr als jedes fünfte der rund 38.900 registrierten Mitglieder seinen Pflichtbeitrag noch nicht ordnungsgemäß bezahlt. Demnach haben 3178 Mitglieder noch gar keinen Beitrag überwiesen, 5408 Personen sind ihren finanziellen Verpflichtungen nur teilweise nachgekommen. Dies habe viele unterschiedliche Gründe, beispielsweise falsche Bankverbindungen, Wegzüge oder Schwangerschaften von Pflegekräften, sagte Henze. Es gebe aber auch Verweigerer. Deren Anzahl schätzt er auf „400 bis 800“. Mahnungen seien bisher noch nicht verschickt worden, aber mehr als 2000 Erinnerungsbriefe. Im Dezember 2014 hatte der Landtag mit den Stimmen aller Parteien die Pflegekammer beschlossen. Alle, die beruflich in der Pflege tätig sind – Krankenschwestern zum Beispiel oder Altenpfleger –, werden durch das Gesetz zur Mitgliedschaft verpflichtet. Die Befürworter erhoffen sich von der Kammer-Gründung eine Aufwertung der Pflegeberufe. Die Gewerkschaft Verdi, aber auch Arbeitgeberverbände der Pflege hingegen hatten Zweifel an Sinn und Zweck der Kammer geäußert. Viele Kritiker aus den Reihen des Pflegepersonals sehen sich von der Kammer nicht vertreten und nennen sie arbeitgeberlastig. Für Unmut sorgen auch die monatlichen Zwangsmitgliedsbeiträge. Diese wurden im April vergangenen Jahres von der Vertreterversammlung der Kammer festgelegt und betragen je nach Einkommen des Mitglieds 30 bis 300 Euro pro Jahr. Im Mai vergangenen Jahres hatte die Kammer mehr als 4000 „Erinnerungsbriefe“ verschickt, in denen säumige Mitglieder unter Androhung eines Ordnungsgelds ermahnt wurden, sich registrieren zu lassen. Im August hatten Kammergegner zu einer Demonstration nach Mainz gerufen. Von juristischen Erfolgen ist der Widerstand gegen die Kammer bisher nicht gekrönt. Im vergangenen Juli hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, eine Beschwerde gegen die Einrichtung der Pflegekammer zur Entscheidung anzunehmen. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht ersichtlich, hieß es unter anderem zur Begründung. Im vergangenen Mai urteilte das Verwaltungsgericht Mainz, die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer sei rechtens. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Dem folgte das Gericht nicht: Die Bündelung aller Pflegekräfte in einer öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung helfe, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Qualität der Pflege zu stärken. Der Kammerbeitrag sei zumutbar. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die jüngste Attacke gegen die Kammer kommt aus dem Raum Koblenz. Dort haben sich ein halbes Dutzend Pflegekräfte an einen Rechtsanwalt gewandt mit der Absicht, sich gegen die Zwangsmitgliedschaft zu wehren. Nach eigenen Angaben haben sie sich bisher noch nicht registrieren lassen, wozu sie laut Gesetz verpflichtet sind. Auch beim Landtag beißen die Kammergegner auf Granit. Bereits im November 2015 hat der zuständige Ausschuss des Parlaments eine Massenpetition von 2467 Schreiben gegen die Kammer und gegen die Zwangsmitgliedschaft zurückgewiesen. Ebenso ohne Erfolg im Sinne der Kammergegner ist eine Onlinepetition auf der privaten Internetplattform „openpetition“ geblieben. Sie hatte im Sommer vergangenen Jahres nach Angaben der Initiatoren über 7000 Unterstützer gefunden, davon fast 5800 aus Rheinland-Pfalz. Das Land hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für Pflegekräfte nach dem Vorbild von Ärzte- oder Anwaltskammern beschlossen. Inzwischen sind Schleswig-Holstein und Niedersachsen dem Beispiel gefolgt. Einwurf

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