Rheinland-Pfalz Sprengstoff-Fund in Lauterecken: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Bei dem Angeklagten in Lauterecken wurde so viel explosives Material gefunden, das Experten anrückten und Teile der Innenstadt e
Bei dem Angeklagten in Lauterecken wurde so viel explosives Material gefunden, das Experten anrückten und Teile der Innenstadt evakuiert werden mussten.

«Zweibrücken/Lauterecken». Ein 18-Jähriger aus Lauterecken muss sich wohl demnächst vor dem Kaiserslauterer Landgericht wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ihn und einen Kumpanen aus Nordrhein-Westfalen jetzt angeklagt.

Das Duo geriet zum Jahreswechsel ins Visier die Ermittler. Damals gingen die Behörden noch davon aus, dass die beiden Männer einen Anschlag in der Silvesternacht in Kaiserslautern planten. Außerdem hieß es in ersten Mitteilungen der Staatsanwaltschaft zu dem Fall, dass möglicherweise eine Nähe zur rechten Szene bestehe. Bei Hausdurchsungen im Anwesen des Lautereckers fand die Polizei damals in zwei Anläufen mehr als 100 Kilo explosive Stoffe. Zeitweise mussten große Bereiche des westpfälzischen Städtchens evakuiert werden, um das gefährliche Material abzutransportieren. In Nordrhein-Westfalen wurden bei dem Mitangeklagten ebenfalls legale und illegale Feuerwerkskörper gefunden sowie pyrotechnische Explosivstoffe. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken teilte am Mittwoch mit, dass die Ermittlungen belegten, dass die beiden Männer nicht nur – wie sie selbst eingeräumt hätten – im Besitz der illegalen Pyrotechnik und Explosivstoffe waren. Sie finanzierten laut der Mitteilung ihre Leidenschaft, die Herstellung von Pyrotechnik, teilweise durch Verkäufe ihrer Selbstlaborate und nicht zugelassener Pyrotechnik. Unter anderem habe der 24-Jährige aus Nordrhein-Westfalen entsprechendes Material an den Lauterecker verkauft. Ausdrücklich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Verdacht widerlegt wurde, dass das Duo in der Silvesternacht einen Anschlag im Sinn hatte. Eine Zugehörigkeit oder Kontakte zu rechten Organisationen und Gruppierungen war laut Strafverfolgungsbehörde bei beiden Angeschuldigten nicht festzustellen, wenngleich eine Nähe zum rechten Gedankengut belegbar sei. Der Lauterecker habe sich im Laufe der Ermittlungen teils widersprüchlich geäußert. Die Staatsanwaltschaft kommt nach der Auswertung von Zeugenvernehmungen, Ermittlungen in den sozialen Netzwerken, Finanzermittlungen, der Auswertung der bei den Durchsuchungen sichergestellten Speichermedien und psychiatrischen Gutachten zu dem Schluss, dass die Aussagen des Heranwachsenden „in entscheidenden Teilen unwahr“ seien. Nach Einschätzung der Experten der Landeskriminalämter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ging von der Pyrotechnik und den Explosivstoffen der beiden Angeklagten eine „hohe Gefährlichkeit“ aus. Das habe sich in Untersuchungen des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz bestätigt. Die beiden Anhänger der Pyrotechnikszene bleiben laut Staatsanwaltschaft Zweibrücken weiterhin in Untersuchungshaft. Weil der Lauterecker juristisch als Heranwachsender eingestuft wird, erfolgte die Anklage bei der Jugendstrafkammer. Dem Duo drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis. EINWURF

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