Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz wird akzeptiert

Ist seit rund 40 Jahren Raucher: der Mainzer Wirt Bernhard Holl.
Ist seit rund 40 Jahren Raucher: der Mainzer Wirt Bernhard Holl.

«Mainz». Die Rauchverbote in den Ländern haben nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) Wirkung gezeigt. „Seit nunmehr bald zehn Jahren schützen sie Nichtraucher und insbesondere auch Kinder und Jugendliche umfassender als je zuvor vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens“, sagte die frühere Bundesdrogenbeauftragte in Mainz.

Bernhard „Beppo“ Holl ist seit rund 40 Jahren Raucher. Und er ist Wirt des Mainzer Lokals „Am Neuen Brunnen“. In seiner Gaststätte darf noch geraucht werden. „Meine Gäste akzeptieren das so“, sagt Holl. Schließlich sind 80 Prozent seiner Gäste Raucher, aber auch 20 Prozent Nichtraucher. „Es ist wie eine Familie“, sagt der 59-Jährige, der das Lokal mit seiner Frau betreibt. Seit rund zehn Jahren gibt es in Deutschland ein Rauchverbot. Die Regelungen sind unterschiedlich, lassen den Rauchern aber noch ein wenig Luft. Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben die strengsten Regelungen: Der Glimmstängel ist dort in allen Lokalen tabu. Dagegen erlaubt Rheinland-Pfalz wie andere Länder das Rauchen in Einraumkneipen unter 75 Quadratmeter, in denen einfach zubereitete Speisen angeboten werden sowie in einzelnen kleineren Nebenräumen. Das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz vom 5. Oktober 2007 trat am 15. Februar 2008 in Kraft – zwischenzeitlich kippte der Verfassungsgerichtshof das Rauchverbot in Einraumkneipen noch. In den 34 Quadratmetern von Holls Kneipe kann schon mal dicke Luft herrschen – vor allem, wenn es kalt draußen ist. „Da ist es natürlich im Winter problematisch, wenn alle rauchen“, räumt er ein und betont, seine Kunden könnten wählen. „Die Leute suchen es sich doch selbst aus.“ Holl nennt es unverständlich, dass die Politik sich einmischt, wenn es um das Rauchen geht. „Ich muss sehen, dass ich Umsatz mache.“ Auch sein Gast Bernd Hofmann betont, er will selbst entscheiden: „Ich möchte gern in eine Kneipe, in der geraucht wird“, sagt er. Aber: „In einem Lokal, wo gegessen wird, respektiere ich, dass ich da nicht rauche.“ Im „Neuen Brunnen“ gibt es nur Chips und Salzstangen. Bevor es in den Ländern Regelungen gab, verbot das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) vom Juli 2007 das Qualmen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr sowie an Bahnhöfen. Die Regelung für Kneipen wurde Ländersache. Das Bundesverfassungsgericht kippte 2008 das Rauchverbot für Eckkneipen und zwang die meisten Länder zu neuen Gesetzen. Manche Länder setzten auf Freiwilligkeit, verschärften aber ihre Gesetze später wie Nordrhein-Westfalen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Rheinland-Pfalz sieht nach zehn Jahren kaum noch Dampf in dem Thema. „Unsere Betriebe und ebenso die Gäste haben sich längst mit dem Rauchverbot arrangiert“, sagt Präsident Gereon Haumann. „Es gibt da keine Beschwerden mehr, weil das längst geübte Praxis ist.“ Das war nicht immer so: „Wir haben zu Beginn einige Kneipen verloren.“ Der Bierkonsum sei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Verbot in den gastronomischen Betrieben im Land um etwa ein Viertel eingebrochen. Bierlokale seien besonders betroffen gewesen. Die Gastronomie habe sich damals für Lockerungen eines strikten Rauchverbots nach der Devise „leben und leben lassen“ eingesetzt, berichtet der Landesverbandschef. „Das hat auch die Akzeptanz insgesamt in der Gesellschaft für das Nichtraucherschutzgesetz relativ hoch gehalten.“ Manchmal wünschen sich Gaststättenbesucher nach seinen Angaben freilich noch die alte Zeit zurück, als im Restaurant die Zigarette nach dem Essen geraucht werden durfte. Sabine Bätzing-Lichtenthäler hält die Nichtrauchergesetze für wichtige Meilensteine gegen die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens. „Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken“, sagt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin. „Auch Passivrauch belastet die Gesundheit erheblich.“ Nach ihrer Ansicht wird das Nichtraucherschutzgesetz von den Rheinland-Pfälzern – ob Raucher oder Nichtraucher – in hohem Maß akzeptiert. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden wachen darüber, ob das Verbot eingehalten wird. Die Schutzgesetze hält Bätzing-Lichtenthäler für wirkungsvoll. Rauchten 2007 noch 17,7 Prozent aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen, sank der Anteil kontinuierlich auf 7,8 Prozent 2015, ergab eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Das ist ein besonderer Erfolg, auch vor dem Hintergrund, dass etwa zwei Drittel der Raucher vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen beginnen“, sagt Bätzing-Lichtenthäler. Wirt Holl lässt nur Erwachsene in seine Kneipe: „Ich achte darauf, dass keiner unter 18 ist“, sagt er. Holl findet es richtig, dass in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln nicht geraucht werden darf. Er hofft, dass es nicht irgendwann zum kompletten Rauchverbot auch für kleine Einraumkneipen kommt: „Für mich wäre das der Ruin.“

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