Rheinland-Pfalz Nach Zwangsfusion: Entschädigung kleiner als verlangt

«EDENKOBEN/MAIKAMMER.» 180.000 Euro für die Verbandsgemeinde Edenkoben, 100.000 Euro für die Verbandsgemeinde Maikammer, außerdem in den kommenden Jahren bestmögliche Förderungsquoten: So will das Land die Kosten für die vom Verfassungsgerichtshof gekippte Zwangsfusion und ihre Rückabwicklung abgelten.

Beide Verwaltungen haben den VG-Räten empfohlen, der vorgeschlagenen Vereinbarung mit dem Land zuzustimmen. Alle Beteiligten, also auch die VG-Verwaltungen, hätten zu guter Letzt anerkannt, dass nach geltendem Recht ein Schadensersatzanspruch für die Folgen des rechtswidrigen Zusammenlegens der beiden Gebietskörperschaften nicht bestehe. Nach intensiven Verhandlungen mit der Landtagsverwaltung und dem Innenministerium sei das Land bereit, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Großteil der Sachkosten zu entschädigen“. Im Fall Edenkoben sind dies allerdings nur 180.000 Euro von in Rechnung gestellten 203.000 Euro, bei Maikammer sind es 100.000 Euro von geforderten 137.000 Euro. Unabhängig von der vom Ältestenrat des Landtages gebilligten Vereinbarung hat das Innenministerium erklärt, in seinem Zuständigkeitsbereich Investitionen in den nächsten Jahren bestmöglich fördern zu wollen. Für welche Zeit dies gilt, wird nicht gesagt. Ursprünglich hatten die beiden Verwaltungen über zwei Millionen Euro gefordert.

x