Rheinland-Pfalz Kaiserslautern: Bankraub-Prozess wird neu aufgerollt

Das Landgericht in Kaiserslautern muss den Prozess um einen Banküberfall auf die Sparkassenfiliale in Olsbrücken in Teilen noch einmal führen, weil es im ersten Anlauf Fehler gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen. Die Richter in Karlsruhe meinen zwar: Ihre Pfälzer Kollegen haben einen Ex-Polizisten zurecht als Täter verurteilt. Aber seine Strafe könnte zu hart ausgefallen sein.

Mit bebender Stimme hatte der Angeklagte noch in seinem Schlusswort um einen Freispruch gekämpft, doch die Richter glaubten ihm nicht: Für den Überfall auf die Sparkasse in Olsbrücken (Kreis Kaiserslautern) im Februar 2015 verurteilten sie den Mann vor knapp einem Jahr zu viereinhalb Jahren Haft. Nun allerdings hat sie der Bundesgerichtshof korrigiert: Das Verfahren gegen den mittlerweile 31-Jährigen muss zum Teil noch einmal neu aufgerollt werden.So einen Erfolg erringen einmal Verurteilte und ihre Anwälte in Karlsruhe nur sehr selten. Denn dort werden keine Berufungsverfahren geführt, in denen ein Prozess vor einer höheren Instanz noch einmal neu geführt wird. Stattdessen schauen die Ober-Richter vor allem in die Akten, um zu kontrollieren, ob ihre Kollegen formal alles richtig gemacht haben. Und so haben sie im Fall des Bankraub-Urteils auch nichts gefunden, was sie am eigentlichen Schuldspruch zweifeln ließ. Sie gehen also davon aus, dass er tatsächlich den Richtigen traf. Doch sie bemängeln, wie in Kaiserslautern das Strafmaß bestimmt wurde. Hintergrund: Die Gesetze legen für jedes Verbrechen eine Mindest- und eine Höchststrafe fest. Wenn Richter jemanden verurteilen, müssen sie sich für eine Buße irgendwo innerhalb dieses Rahmens entscheiden – und in einer Begründung darlegen, was beim jeweiligen Täter eher für Härte und was eher für Milde sprach. Dem 31-Jährigen kreideten die Kaiserslauterer Richter um ihren Vorsitzenden Alexander Schwarz unter anderem an, dass er zum Zeitpunkt des Überfalls Polizist war.

Den Bundesgerichtshof stört, wie im Urteil der Rufschaden für Polizei abgehandelt wird.

Denn sie bescheinigten ihm, dass er mit seiner Tat nicht nur einen Raub mit 50.000-Euro-Beute begangen, sondern auch das Ansehen der Polizei beeinträchtigt habe. Doch der Bundesgerichtshof bezweifelt, dass dieses Argument überhaupt eine Rolle spielen durfte. Und er sagt: Wenn die Richter in Kaiserslautern schon von einem Image-Schaden reden, dann hätten sie zumindest belegen müssen, dass der tatsächlich eingetreten ist. Jedenfalls, argwöhnen die Ober-Richter, hat das Urteil Mängel, die dem 31-Jährigen eine härtere Strafe beschert haben könnten. Also muss der Prozess gegen den mittlerweile gefeuerten Ex-Polizisten in den beanstandeten Teilen noch einmal geführt werden – wieder am Landgericht in Kaiserslautern, aber mit anderen Richtern.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x