Rheinland-Pfalz Höchststrafe für Tat auf „tiefster Stufe“

Landau. Wegen Mordes an einer 86 Jahre alten Landauerin und Raubes mit Todesfolge müssen zwei Rumänen lebenslang hinter Gitter. Die Erste Große Strafkammer des Landauer Landgerichts verhängte gestern angesichts der besonderen Schwere der Schuld die Höchststrafe. Die beiden Pflichtverteidiger kündigten Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

Das Gericht ist überzeugt, dass die 25- und 30-jährigen Männer aus Mannheim – und mindestens ein weiterer Täter – die alte Frau in der Nacht zum 19. Mai 2016 im Landauer Stadtteil Mörlheim überfallen und zu Tode getreten haben. Selbst wenn man lange nachdenke und wohlwollend prüfe, seien keine strafmildernden Umstände zu finden, sagte der Vorsitzende Richter Urban Ruppert. „Die Tat steht auf tiefster Stufe.“

Keine Bewährung nach 15 Jahren

Die Kammer entsprach damit dem Antrag von Oberstaatsanwältin Anne Herrmann. Der Aspekt „Schwere der Schuld“ bedeutet, dass nicht bereits nach 15 Jahren die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann, selbst bei guter Führung nicht. Die Verteidiger beurteilen diesen Punkt anders. Sie meinen, die Situation in jener Nacht sei eskaliert, die Männer seien nicht in der Absicht in Mannheim gestartet, die 86-Jährige töten zu wollen. Alexander Grassmann und Ulrich Kempf wollen vorsorglich Revision einlegen und dies erneut prüfen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Vier Täter, drei überführt

Die DNA beider Angeklagter wurde am Tatort nachgewiesen. Ebenso die eines weiteren Mannes, der sich nach Rumänien abgesetzt haben soll und nach dem gesucht wird. Ein vierter Mann soll Schmiere gestanden haben, so die Richter, er ist in Trier wegen eines anderen Delikts inhaftiert. „Die Angeklagten reden nicht, aber der Tatort redet“, sagte Ruppert. Die Kammer sei überzeugt, dass auch die Lebensgefährtin des jüngeren Angeklagten mit von der Partie gewesen sei, als „Türöffner“ möglicherweise auch die vier- und achtjährigen Kinder. Im Bett der Toten wurde ein Haar dieser Frau gefunden. Das Teilgeständnis des 25-Jährigen habe nur dazu gedient, seine Frau reinzuwaschen.

Indizien, keine Beweise

Es gebe weitere Hinweise, dass die Frau mit den Kindern im Haus gewesen sei. Zum Beispiel das Wohnzimmer, das Puppen in einer Vitrine bot, einen auf Super RTL eingestellten Fernseher und Schokoladenbrösel auf dem Tisch. Indizien, keine Beweise. Das Haar ist die einzige konkrete Spur der Frau. Fußabdrücke im Keller konnten nicht zugeordnet werden. Alles in allem hat das Gericht keinen Zweifel daran, „dass sie da war“. Die Aussagen der Angehörigen des Opfers untermauern diese Annahme: Ihre Mutter sei sehr vorsichtig gewesen und hätte nie das Fenster geöffnet, wenn sie Männer gesehen hätte.

Organisierte Raubzüge

Akribisch hat das Gericht an den sechs Verhandlungstagen Vermerke und Urteile aus mehreren Bundesländern zusammengetragen, die belegen, dass die Angeklagten zu einer Gruppe aus Ungarn stammenden rumänischen Roma gehören, die im Radius von 100 Kilometern von Mannheim aus Raubzüge in die Region organisiert haben, vor allem Einbruchdiebstähle. „Keines der Opfer ist jünger als 70 Jahre“, sagte Ruppert, „am besten nicht nur alt, sondern auch körperlich eingeschränkt“. „Was eigentlich passiert ist, steht in den Sternen. Ob das Urteil eine Befriedigung für uns ist, wissen wir jetzt noch nicht“, fasste ein 63 Jahre alter Sohn des Opfers die Gefühlslage der sieben Geschwister zusammen. |sas

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