Rheinland-Pfalz Falschfahrer in Rettungsgasse

«Schifferstadt». Bei der stundenlangen Vollsperrung der A 61 bei Schifferstadt nach einem Lkw-Unfall haben zwei Autofahrer die Rettungsgasse missbraucht, um schneller aus dem Stau zu kommen. Ihnen drohen nun Bußgelder und ein Fahrverbot. Bundesweit wird gerade über härtere Strafen gegen Autofahrer diskutiert, die Rettungsgassen blockieren.

Bei dem Unfall am Mittwoch hatte, wie gestern berichtet, ein Lkw-Fahrer wegen eines geplatzten Reifens die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren; der Lastzug hatte die Mittelleitplanke durchbrochen und war erst auf der Gegenfahrbahn zum Stehen gekommen. Die A 61 war deshalb zwischen dem Kreuz Mutterstadt und der Anschlussstelle Schifferstadt aufgrund der Bergungsarbeiten für mehrere Stunden gesperrt. Wie die Polizei gestern mitteilte, wendeten zwei Autofahrer in dem Stauabschnitt und fuhren entgegen der Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse zurück. Die beiden Falschfahrer stammen nach Angaben der Polizei aus Mannheim und aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Aufgrund von Fotos der Feuerwehr konnte die Polizei die beiden Fahrer ermitteln. Sie müssen nun jeweils mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Dass die Verkehrsteilnehmer in dem Fall überhaupt eine Rettungsgasse gebildet hatten, ist keine Selbstverständlichkeit. Auch in der Pfalz erleben Polizei und Rettungskräfte immer wieder, dass die Autofahrer sie behindern. So beispielsweise Anfang des Monats bei einem Unfall auf der A 63 zwischen Winnweiler und Göllheim. Winnweilers Wehrleiter Christian Füllert klagte nach dem Unfall: „Wir hatten in den letzten Wochen sehr viele Probleme mit Verkehrsteilnehmern, die den Einsatzfahrzeugen keinen Platz gemacht haben“. Und Füllert ergänzte: „Das Verhalten an Einsatzstellen ist immer öfter sehr pietätlos. Da wird man als Einsatzkraft zunehmend gefrustet.“ Rettungsgassen auf Autobahnen und Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen sind in Deutschland schon seit Jahrzehnten Pflicht. Im Dezember 2016 war mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung die Vorgabe allerdings präzisiert worden. Seitdem muss eine Rettungsgasse bereits gebildet werden, wenn der Verkehr noch in Schrittgeschwindigkeit fließt. Diese Pflicht bestehe unabhängig von der Ursache des Staus, sie gelte bei Unfällen wie bei Stockungen vor einer Baustelle, sagte gestern der Leiter der Polizeiautobahnstation Ruchheim, Rolf Spiegelhalter: „Also auch dann, wenn kein Blaulicht oder Martinshorn in Sicht- und Hörweite ist.“ Bisher drohen Autofahrern, die keine Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrstreifigen Außerortsstraßen bilden, lediglich 20 Euro Strafe. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plante ursprünglich, die Geldbußen auf maximal 115 Euro anzuheben. Das schwere Busunglück mit 18 Toten auf der A 9 in Oberfranken am 3. Juli stieß jedoch eine erneute Debatte an – denn die Einsatzkräfte waren aufgrund der fehlenden Rettungsgasse nicht schnell genug zu dem brennenden Bus vorgedrungen. Die Bundesländer drängten deshalb auf höhere Strafen; Dobrindt kündigte inzwischen einen neuen Verordnungsentwurf an, der Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro vorsieht. Am 22. September könnte er vom Bundesrat beschlossen werden.

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