Rheinpfalz Auch Landgericht sieht Kindesentziehung

Weil er im Sommer 2014 einen damals Zwölfjährigen 28 Tage vor der Polizei und dem Jugendamt versteckte, ist ein 67-jähriger Rentner aus dem Elmsteiner Tal vom Landgericht Frankenthal zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil in erster Instanz vom Amtsgericht Neustadt. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim hatte den getrennt lebenden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre vier Kinder entzogen. Sie waren zeitweise in einem Kinderheim in der Südpfalz untergebracht. Von dort flüchtete der Junge zu seiner Mutter nach Lambrecht, weil er angeblich misshandelt worden sei. Als er zurück ins Heim sollte, soll er der Mutter davon gelaufen sein. Die Polizei suchte knapp vier Wochen nach dem Kind und kam dem Angeklagten über eine Telefonüberwachung auf die Spur. Der Mann erklärte, dem Jungen geholfen zu haben, weil er mit Selbstmord gedroht habe für den Fall, dass er zurück ins Heim müsse. Ein Polizeibeamter im Zeugenstand erklärte gestern, dass die Kosten für die Suchaktion in fast sechsstelliger Höhe dem Angeklagten nicht in Rechnung gestellt werden könnten, da die Gebührenordnung dies nicht hergebe. Das sei nur möglich, wenn ein bewusst ungerechtfertigter Polizeieinsatz ausgelöst werde. Der Verteidiger forderte Freispruch, der Staatsanwalt 120 Tagessätze à 30 Euro. In der Urteilsbegründung sprach der Richter „von einem klaren Fall des Kindesentzugs“. Der Angeklagte habe aktiv gehandelt, den Jungen zeitweise bei Bekannten in Eisenberg versteckt, sich bei einem Rechtsanwalt über die strafrechtlichen Konsequenzen informiert und auch regelmäßig mit einem Journalisten in Kontakt gestanden. Der Richter geht „vom Gefühl her davon aus, dass das ein abgekartetes Spiel war, in das auch die Mutter eingeweiht war, was sich aber nicht beweisen lässt“. |wkr

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