Rheinland-Pfalz Zur Sache: Rechtsstreit auch um „Kuttenverbot“

Für die Waffenlizenzen des Pfälzer Rockers kämpft vor Gericht der Heidelberger Jurist Gerhard Härdle, der in den 1970er-Jahren als linker Szeneanwalt bundesweit bekannt wurde. Er setzt sich auch in anderen Verfahren für die Motorradgangs ein. In dieser Woche hat er beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das deren Abzeichen aus der Öffentlichkeit verbannt. Mitglieder der Hells Angels, der Bandidos oder der Gremium-Clubs müssen ihre „Kutten“ – die Lederkluft mit den Vereinsaufnähern – derzeit ausziehen, ehe sie auf die Straße gehen. Denn immer wieder sind einzelne ihrer Ortsgruppen als kriminelle Vereinigungen verboten worden. Und der Bundestag hat im Januar beschlossen: Wenn ein Einzel-Verein zwangsweise aufgelöst wurde, sind dessen Kennzeichen danach auch für alle andere Gruppen tabu. Sicherheitsexperten finden dieses Verbot wichtig – aus symbolischen Gründen, aber auch, weil Rockerbanden Aufmärsche mit ihren Emblemen nutzen, um ihre Reviere zu markieren und so mögliche Konkurrenten einzuschüchtern. Härdle hingegen will jetzt als Anwalt eines Konstanzer Gremium-Clubs das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen, dass die Regel zu weit gehe. Er spricht von „Sippenhaft“, von einem Versuch „umfassender Diskriminierung und Unterdrückung“ und sagt: „Mein Mandant sieht sich durch die Gesetzesänderung in seinen Grundrechten der Vereinigungsfreiheit und der Meinungsfreiheit verletzt.“

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