Donnersbergkreis Zur Sache: Inklusion

Der Begriff „Inklusion“ bedeutet Einbeziehung oder Einschließen. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen wird darunter verstanden, allen Mitbürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Behinderung soll keine Rolle spielen. Berührungsängste und Vorurteile sollen abgebaut und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung durch das Mitwirken gefördert werden. (dra)

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