Kusel Zur Sache: Einwohnerbefragung

Laut den kommunalen Spitzenverbänden stellt die amtliche Einwohnerbefragung eine Einwohnerbeteiligung außerhalb von Wahlen dar, ist aber in der Gemeindeordnung nicht ausdrücklich geregelt. Durch sie wird die Meinung der Bevölkerung zu einem bestimmten Sachthema erfragt. Das Ergebnis der Befragung soll dem Gemeinderat Orientierung geben. Wie Bärbel Emrich von der Verbandsgemeinde Kusel mitteilte, habe man sich dafür entschieden, alle Bürger ab 18 Jahren zur Meinungsabgabe aufzufordern. Im Gegensatz zur Briefwahl, wo man in einem gesonderten Schreiben der Verwaltung seine Stimmabgabe kundtut und in einem Umschlag den Wahlzettel verschließt, werden bei der Einwohnerbefragung die Angaben zur Person und die Meinungsabgabe auf denselben Zettel geschrieben. Diese Daten würden aber ausschließlich für die Auswertung der Befragung genutzt, nicht weitergegeben und anschließend wie Wahlunterlagen versiegelt, versichert Emrich. |qur

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