Pfalz Speyer: Schatzfinder geht in Berufung

Der Prozess gegen den Finder eines als bundesweit einmalig geltenden Gold- und Silberschatzes aus der Spätantike beschäftigt erneut die Justiz. Der Anwalt des 23-Jährigen hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Speyer eingelegt, das seinen Mandanten in der vergangenen Woche wegen Unterschlagung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Das sagte der Direktor des Amtsgerichts, Hans-Jürgen Stricker, am Mittwoch auf Anfrage. Nun wird sich das Landgericht mit dem Finder des sogenannten Barbarenschatzes befassen. Ein Termin steht noch nicht fest. Der gelernte Einzelhandelskaufmann hatte den aus mehr als 100 Teilen bestehenden Schatz aus dem fünften Jahrhundert 2013 bei einer nicht genehmigten Suche mit einem Metalldetektor in der Südpfalz gefunden. Er lieferte ihn erst ab, nachdem Fotos davon der Polizei bei einer Razzia in der Wohnung eines Bekannten in die Hände gefallen waren. Nach Auffassung des Amtsgerichts sprachen Umstände und Indizien dafür, dass der Finder den Schatz, der eigentlich dem Land zustand, „allein aus Angst vor den polizeilichen Ermittlungen“ herausgerückt hat, „und nicht, weil er dem Land einen Gefallen tun wollte“. Vielmehr gebe es Anhaltspunkte dafür, „dass er den Schatz behalten wollte“. Der Anwalt des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. (dpa/lrs)

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