Pfalz Schlappe für IHK Pfalz: Kammer zieht Beitragsbescheid für Mitglied zurück

Das Haus der Wirtschaft der IHK Pfalz in Ludwigshafen: Die Industrie- und Handelskammer hält den Vorgang vor dem Neustadter Verw
Das Haus der Wirtschaft der IHK Pfalz in Ludwigshafen: Die Industrie- und Handelskammer hält den Vorgang vor dem Neustadter Verwaltungsgericht für einen Einzelfall.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz mit Sitz in Ludwigshafen hat jetzt im Streit mit einem ihrer Mitglieder um die Beitragszahlung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt klein beigegeben. Wenn dieser Fall bei anderen Mitgliedern Schule macht, könnte das für die Kammer teure Folgen haben. In dem aktuellen Fall ging es zwar nur um einen Pflichtbeitrag von knapp 1000 Euro für die Jahre 2011 bis 2015. Aber falls jetzt weitere der rund 79.000 Mitglieder der IHK gegen Abrechnungsbescheide vorgehen würden, könnte das teuer für die Kammer werden. Er halte den Vorgang im Neustadter Verwaltungsgericht für einen Einzelfall, sagte gestern der Hauptgeschäftsführer der Pfälzer IHK, Rüdiger Beyer. Die Kammer habe rund 60 Widersprüche gegen Abrechnungsbescheide bekommen. Bis auf das eine Widerspruchsverfahren, das zur Klage geführt habe, habe die Kammer allen anderen „abhelfen“ können, so Beyer. Er wies darauf hin, dass die IHK für die Pfalz nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Bildung von Rücklagen der Kammern von 2015, die Mitgliedsbeiträge massiv gesenkt und Rücklagen verringert habe. Das Verwaltungsgericht Neustadt teilte gestern mit, die 4. Kammer habe über die im Januar 2017 erhobene Klage des IHK-Mitglieds nicht mehr entscheiden müssen, nachdem der Vertreter der IHK in der mündlichen Verhandlung den Beitragsbescheid aufgehoben habe. Das Gericht habe zuvor ernsthafte Bedenken gegen die Beitragserhebung geäußert. Es sei „wenig nachvollziehbar“, dass die Rücklagen der IHK bis zum Jahr 2014 durch die Einstellung von jährlich erzielten Überschüssen laufend aufgestockt worden seien, obwohl seit 2010 eine kontinuierliche Verbesserung der Konjunktur – auch nach den Jahresberichten der IHK – zu erwarten und zu verzeichnen gewesen sei.

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