Pfalz Rheinland-Pfalz: CDU will kleine Grundschulen mit Gesetzesänderung erhalten

Mit einer Änderung des Schulgesetzes will die rheinland-pfälzische CDU erreichen, dass die 41 auf den Prüfstand gestellten Grundschulen im Land erhalten werden können. „Kleine Grundschulen sind das Herz einer ländlichen Region“, sagte die Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner am Mittwoch in Mainz. „Wer kleine Grundschulen schließt, verschließt die Zukunft einer Region.“

41 Grundschulen auf dem Prüfstand



Im laufenden Schuljahr erfüllen laut CDU-Antrag 96 von insgesamt 964 Grundschulen nicht die gesetzliche Mindestgröße von einer Klasse pro Jahrgang. In 41 Fällen wird jetzt die Weiterführung geprüft, wofür das Bildungsministerium Ende Januar Leitlinien vorgestellt hat. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht als neue Mindestgröße für jede Grundschule insgesamt mindestens zwei Klassen vor. Dabei könnten etwa Schüler der erste und zweiten Klassenstufe sowie die der dritten und vierten Klassenstufe gemeinsam unterrichtet werden. Sogenannte Sprengelschulen mit mehreren Standorten müssen laut CDU-Entwurf nur an einem dieser Orte mindestens zwei Klassen bilden können.

Neue Modelle denkbar



Denkbar seien auch neue Modelle einer Kooperation zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten, sagte die CDU-Abgeordnete Marion Schneid. „Das ist eine schöne pädagogische Variante“, wofür es auch eine gesetzliche Grundlage geben müsse, sagte Schneid.

Sieben Schulen in der Pfalz


Sieben dieser Schulen sind in der Pfalz. Dabei handelt es sich um die Grundschulen in Linden und Frankenstein (Kreis Kaiserslautern), Wörth-Büchelberg (Kreis Germersheim), Dannenfels (Donnersbergskreis), Busenberg und Wilgartswiesen (Kreis Südwestpfalz) sowie Wernersberg (Kreis Südliche Weinstraße). Alle diese Schulen haben weniger als drei Klassen.

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