Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis: Widerstand gegen Beiträge

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau in Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) vom Februar zieht Kreise. Die Richter haben entschieden: Dort sind die Abrechnungsbezirke zu groß. Michael Elster aus dem benachbarten Limburgerhof sagt nun: Das gilt auch für seine Gemeinde. Deshalb will er vorerst nicht zahlen. Dabei hat der frühere hauptamtliche Beigeordnete des Rhein-Pfalz-Kreises die Regelung in seinem Ort als Ratsmitglied selbst mitbeschlossen. Nun gehe es ihm um Rechtssicherheit, sagt er. Bei wiederkehrenden Beiträgen müssen nicht nur die unmittelbaren Anlieger für den Straßenausbau zahlen, sondern die Grundstückseigentümer in weiterem Umkreis. So soll die Last besser verteilt werden. (ghx)

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