Kreis Südliche Weinstraße "Pozilei" muss in der Garage bleiben

91-42362252.jpg

Oh Schreck, da naht ein Polizeiwagen. Schnell das Handy fallen lassen, den Gurt um den Bauch fummeln und eine harmlose Miene aufsetzen: So dürften wohl manche Autofahrer in der Südpfalz reagiert haben, wenn das amtlich aussehende Fahrzeug mit Landauer Kennzeichen um die Ecke bog. Erst auf den zweiten Blick erschloss sich dem erschreckten Fahrer: Hier droht kein Ungemach. Schon gar nicht von der „Pozilei“ – so der Buchstabendreher-Schriftzug auf dem ansonsten täuschend ähnlichen „Pozilei“-Auto.

Ist das Gefährt ähnlicher, als die Polizei erlaubt? Ist es gar ein Sicherheitsrisiko? Mit solchen ernsthaften Fragen hat sich – wenn auch mit gelegentlichem Schmunzeln – der Kreisrechtsausschuss unter Vorsitz von Manfred Lutz befasst. Eigentümer des irritierenden Wagens sind zwei Jungunternehmer aus Landau, die erst im vergangenen Jahr ein Folierungsunternehmen aufgemacht haben. Für die beiden war’s ein Werbegag: „Wir wollten zeigen, was man mit Folien alles machen kann.“ Sie kauften das ausrangierte Polizeifahrzeug im Osten Deutschlands und ließen sich – ganz korrekt – von der Dekra Oranienburg per Gutachten bestätigen, dass der Wagen, dessen Blaulichtanlage stillgelegt wurde, den Vorschriften entspreche und keine Mängel aufweise. Ganz anders sah das die Polizeiinspektion Wörth, der das „Pozilei“-Auto im Juli 2013 über den Weg fuhr, und die das gar nicht lustig fand. Die Kfz-Zulassungsstelle forderte die Firmeninhaber wenig später auf, ein erneutes Sachverständigengutachten „zum Nachweis der Ordnungsgemäßheit“ vorzulegen oder das Fahrzeug stillzulegen. Begründet wurde das nicht etwa mit dem respektlosen Schriftzug („Pozilei“ ist nicht geschützt), sondern mit dem Blaulicht auf dem Dach. Die kleine Firma hat den Wagen zwar inzwischen stillgelegt, will ihn aber nach Klärung der Rechtslage auf jeden Fall wieder in Betrieb nehmen – so wie er ist. „Auch eine funktionslose Blaulichtanlage ist nicht zulässig“, sagte Joachim Ohmer, Leiter der Kfz-Zulassung SÜW, im Ausschuss und zitierte einen passenden Paragrafen, „die Betriebserlaubnis erlischt daher automatisch.“ „Das ist gar keine Blaulichtanlage, sondern nur eine blaue Hülle ohne amtliche Wirkung“, konterte der Rechtsanwalt der beiden Unternehmer. Um die Zweifelsfrage endgültig zu klären, hatten sich die beiden übrigens auch an den Tüv Landau gewandt. Dort – so einer der jungen Männer – habe man aber gleich abgewinkt: Der Chef der Zulassungsstelle habe schon angerufen und den Fall erläutert. Deswegen müsse der Tüv das Fahrzeug gar nicht erst ansehen, es werde ohnehin nicht abgenommen. Ausschussvorsitzender Lutz war bemüht, zwischen den konträren Positionen zu vermitteln. Ob man das funktionslose Blaulicht nicht abbauen wolle? Die beiden Männer und ihr Anwalt winkten ab. Ob man ein neues Gutachten der Dekra anfordern könnte, das dann von der Zulassungsstelle akzeptiert werde? In den westlichen Bundesländern sei der Tüv zuständig und der sei mit der Dekra nicht vergleichbar, behauptete Joachim Ohmer. Die Einigungsbemühungen stießen also ins Leere. So bleibt die „Pozilei“ wohl vorerst in der Garage – bis der Kreisrechtsausschuss befindet, ob sie rechtmäßig über die südpfälzischen Straßen sausen kann.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x