Pfalz Oberverwaltungsgericht nimmt Schwanenweiher in Kandel unter die Lupe

Nach einigen planungsrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Bienwaldbühne ihren Platz am Schwanenweiher gefunden.  Foto: IVERS
Nach einigen planungsrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Bienwaldbühne ihren Platz am Schwanenweiher gefunden.

Ab Mittwoch befasst sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Zuge einer Normenkontrollklage mit dem Bebauungsplan „Europäischer Kulturpark“. Eine Anwohnerin hatte geklagt, dabei geht es vor allem um den Lärm, der von der Bühne am Schwanenweiher ausgeht. Die Stadt hatte das Gelände erst Anfang 2016 mit einem Bebaungsplan überzogen, damit sollten die rechtlichen Auseinandersetzungen um den Kioskbetrieb und die Bühne ein Ende haben. Schon während des Verfahrens zeichnete sich ab, dass die Lärmproblematik der Knackpunkt sein würde. Schließlich wird nicht nur auf der Bühne musiziert und gesungen und im Freisitz des Kiosk geplaudert - direkt nebenan befinden sich auch noch Sportplätze. Nachdem das Wohngebiet als „allgemein“ eingestuft worden war und eine Fachfrau gemessen und gerechnet hatte lautete das Fazit: Ein verträgliches Miteinander von Wohnen, Sport- und Freizeitnutzung sei möglich, zudem dürfe es insgesamt 18 Mal im Jahr etwas lauter werden. Damit wurde der Bebauungsplan für die „Parkfläche mit verschiedenen Nutzungen verabschiedet.“ Nun wird ihn das Oberverwaltungsgericht von der Aufstellung bis zum Satzungsbeschluss näher unter die Lupe nehmen. Eine Anwohnerin hat geklagt, dass „die künftige Lärmgesamtbelastung unterschätzt“ und „die Schutzbedürftigkeit ihres Wohneigentums falsch eingestuft“ worden sei. Dabei argumentiert sie unter anderem, dass es sich um ein reines Wohngebiet handele, für das strengere Lärmschutzvorgaben gelten.

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