Pfalz Kriegsfeld: Keine konkreten US-Anforderungen für Ex-Depot „North Point“

Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse am ehemalige Munitionsdepot „
Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse am ehemalige Munitionsdepot »North Point« bei Kriegsfeld bekundet. Ein für die Nutzung notwendiger Antrag zur Überlassung der Liegenschaft beim Bundesverteidigungsministerium in Berlin ist aber bislang nicht gestellt worden.

Beim Bundesverteidigungsministerium in Berlin liegt für das ehemalige Militärgelände „North Point“ bei Kriegsfeld keine Anforderung der US-Streitkräfte vor. Das hat eine Sprecherin auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt.

US-Militär hat Interesse an Liegenschaften



Dass die amerikanischen Streitkräfte gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse an der Nutzung von Liegenschaften in Deutschland für Lager- und Unterbringungszwecke geäußert haben, wie in der vergangenen Woche berichtet, hat in der Nordpfalz für Aufsehen gesorgt. Unter den angefragten Liegenschaften befindet sich nämlich auch das ehemalige Munitionsdepot „North Point“, wie ein Sprecher der Bundesanstalt gegenüber der RHEINPFALZ bestätigte. Die Bundesanstalt ist für die Vermarktung des Geländes zuständig. Jedoch sei dies noch eine allgemein gehaltene Anfrage. Ein Sprecher der US-Army Europe sagte, dass es grundsätzlich Überlegungen gebe, in Europa personell und materiell aufzurüsten. Konkret sei hier jedoch nichts.

Bislang keine Anträge in Berlin



„Derzeit und in der jüngeren Vergangenheit liegen beziehungsweise lagen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Liegenschaftsanforderungen der US-Streitkräfte zu ehemaligen Munitionsdepots vor“, berichtet nun eine Sprecherin. Sollten die US-Streitkräfte das Areal bei Kriegsfeld ganz oder teilweise nutzen wollen, müssen sie die Überlassung des Geländes durch eine förmliche Liegenschaftsanforderung beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin beantragen.

Gemeinde könnte Klagen



Ob ein solcher Antrag auch Aussicht auf Erfolg hätte und der „North Point“ wieder vom US-Militär genutzt werden darf, kann die Sprecherin nicht sagen – „aufgrund der Klagebefugnis der betroffenen Gemeinde(n)“.

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