Pfalz Kaiserslautern: Staatsanwaltschaft ermittelt im Falle des Zwölfjährigen nicht gegen Polizisten

Im Fall des Zwölfjährigen, der in der vergangenen Woche zusammen mit der Polizei mit Gewalt aus der elterlichen Wohnung geholt wurde, gibt es Neuigkeiten. Die Staatsanwaltschaft gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie keine Anhaltspunkte findet, die für ein rechtswidriges Verhalten der Polizeibeamten spricht. Von der Aktion erschien kurz danach ein Video im Internet. Die Strafanzeige selbst wurde von jemanden erstattet, der nicht am Vorfall beteiligt war. Die auf dem Video zu sehende, teilweise als möglicher Fußtritt interpretierte Bewegung eines Beamten kam laut Staatsanwaltschaft dadurch zustande, dass er den Jungen, der sein Bein umklammerte, abzuschütteln versuchte. Aus den Ermittlungen gehe hervor, dass die Polizisten erst dann Zwang anwendeten, als Überredungsversuche mitzukommen nichts nützten. Die Beamten sind laut dieser Pressemitteilung in dieser Situation nach Recht, Gesetz und Gerichtsbeschluss verpflichtet gewesen, Zwangsmittel einzusetzen. Das Kind sei gefesselt worden, nachdem es sich selbst gefährdete, nämlich einen Rollladengurt um Hals und Arm wickelte, und sich heftig, auch mit Bissen, dagegen wehrte, mitgenommen zu werden. Als sich das Kind einsichtig zeigte, seien die Fesseln entfernt worden. Die Polizisten mussten ihrer Aussage nach die Fesseln erneut anlegen, als das Kind seine Angriffe fortsetzte. (rhp)

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