Pfalz Hooligan-Prozess gegen AfD-Spitzenkandidaten: Erste Urteile

 Foto: DPA
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Im Prozess gegen den Spitzenkandidaten der rheinland-pfälzischen AfD für die Bundestagswahl, Sebastian Münzenmaier, und weitere Mitglieder der Ultra- und Hooliganszene im Umfeld des 1. FC Kaiserslautern hat das Amtsgericht Mainz am Donnerstag die ersten Urteile gesprochen.
Drei der fünf Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Monaten verurteilt. Hinzu kommen Geldauflagen zwischen 2000 und 4500 Euro. Das Schöffengericht sprach die drei Männer, die in Kaiserslautern und in der Vorderpfalz leben, der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Vorwurf des versuchten Raubes war nach Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung fallengelassen worden. Bereits am ersten Prozesstag am Dienstag hatten die Männer die ihnen vorgeworfenen Taten weitgehend eingeräumt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger würdigten dies gestern in ihren Plädoyers. Einen der drei jungen Männer hat die Beteiligung an der Tat nach Darstellung seiner Anwältin um die Chance gebracht, in seinem „Traumberuf“ als beamteter Lehrer beschäftigt zu werden.
Den Männern wird zur Last gelegt, im März 2012 eine größere Gruppe von Anhängern des damaligen Ligakonkurrenten Mainz 05 angegriffen zu haben. Dabei gab es laut Zeugenaussagen Platzwunden und Knochenbrüche. Den aus Kaiserslautern und Umgebung nach Mainz gereisten Hooligans und Ultras war es laut Anklage auch darum gegangen, Banner und Transparente sowie Kleidungsstücke mit Insignien der Mainzer Fans zu erbeuten.
Das Verfahren der drei Verurteilten war vor dem Urteil vom Verfahren gegen Münzenmaier und einem weiteren Angeklagten abgetrennt worden. Ein Polizeibeamter, der in Kaiserslautern als Beobachter der dortigen Fan-Szene eingesetzt ist, bezeichnete gestern im Zeugenstand Münzenmaier und den verbleibenden Mitangeklagten als FCK-Anhänger, die zum Zeitpunkt der Tat vor fünf Jahren „im Umfeld der Ultras mitgelaufen“ seien.
Münzenmaier ist Vorsitzender der AfD in Mainz und Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag. Er bewirbt sich als Direktkandidat seiner Partei im Wahlkreis Mainz um einen Sitz im Bundestag. Im März war der 28-Jährige zudem auf den Spitzenplatz der AfD-Landesliste gewählt worden.
Der Prozess gegen den AfD-Politiker geht am kommenden Montag weiter. Bis 11. September sind insgesamt noch vier Verhandlungstermine angesetzt. Die AfD gehe unverändert von der Unschuld ihres Spitzenkandidaten aus, sagte Münzenmaiers Sprecher, der Landtagsabgeordnete Damian Lohr (AfD). Es sei aus Sicht seiner Partei schade, dass sich der Prozess nun weit in die Zeit des Bundestagswahlkampfs hineinziehen werde.

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