Ludwigshafen Fünf zu eins

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Ludwigshafen

muss sich am zweiten Sonntag im Februar auf einiges gefasst machen: Tausende Demonstranten und ein massives Polizeiaufgebot werden dann das Stadtbild prägen. Stand gestern wird die vom Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland“ angemeldete Kundgebung vorläufig genehmigt – wegen erheblicher Sicherheitsbedenken allerdings unter strengen Auflagen. Der Anfang des Jahres gegründete Ableger der „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) darf nicht wie gewünscht von 14 bis 20 Uhr ab dem Berliner Platz durch die Innenstadt marschieren. Die Laufstrecke ist bei einem sogenannten Kooperationsgespräch am Mittwoch zwischen den Organisatoren, dem Ordnungsamt und in Absprache mit der Polizei verlegt worden. Außerdem muss die Kundgebung vor Einbruch der Dunkelheit beendet sein. Nach Angaben eines Rathaus-Sprechers hat der Verein die neue Route sowie die zeitliche Einschränkung gestern akzeptiert. Start und Ziel ist jetzt der Hauptbahnhof. Für ein Verbot der Demo gibt es laut den Behörden bislang keine hinreichenden Gründe. Polizei-Sprecher Michael Baron zufolge sind für den 8. Februar zudem fünf Gegen-Veranstaltungen von Gewerkschaften und Anti-Rechts-Bündnissen angemeldet (siehe „Zur Sache“). Mit 2000 bis 3000 Teilnehmern rechnet Rüdiger Stein vom „Netzwerk gegen rechte Gewalt und Rassismus“ allein beim Bürgerfest am Europaplatz. Vertreter von Kirchen und Parteien haben sich dem Protest angeschlossen. Der Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland“ sei eine explosive Mischung aus gewaltbereiten Fußball-„Fans“ und Neonazis, behaupten dessen Kritiker. Wozu diese Leute imstande seien, habe man bei den Ausschreitungen von Hogesa-Anhängern Ende Oktober in Köln erlebt. „Gegen diese Chaoten müssen wir etwas unternehmen – ohne die Arbeit der Polizei zu behindern“, sagt Ortsvorsteher Christoph Heller (CDU). Die Polizei setzt auf Deeskalation. Ziel sei es, Hooligan-Demo und Gegen-Aktionen räumlich voneinander zu trennen, um Übergriffe zu vermeiden. Laut Hauptkommissar Baron ist die Genehmigung des Hooligan-Aufmarschs nur eine vorläufige. Ein Verbot sei weiter möglich – je nachdem, ob sich die Gemengelage bis 8. Februar zuspitze. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag, nach dem organisierte Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden, spiele durchaus eine Rolle, wenn der Verein gravierend gegen Auflagen verstoße oder verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze zeige. Dann könne die Demo sofort aufgelöst werden. Nach eigener Darstellung ist der Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland“ eine Weiterentwicklung der Bewegungen Pegida und Hogesa: Fußball-„Fans“, Ultras und Patrioten, die „die Interessen des hart arbeitenden Bürgers gegenüber den Eliten der Politik und der Finanzwirtschaft“ vertreten. „Reißerisch“ berichtende Medien dürften sich bei der Demo laut einer Mitteilung nicht über Sprechchöre wie „Lügenpresse, halt die Fresse“ wundern. Für Polizeipräsident Jürgen Schmitt hat der Verein eindeutig eine „Affinität zur Gewalt“. Klar Stellung bezieht auch Stefan Kuntz, der Vorstandsvorsitzende des 1. FC Kaiserslautern, weil am 8. Februar auch sogenannte Fans des Zweitligisten unter den Hooligans erwartet werden: „Wir distanzieren uns entschieden von jeglicher Art von Fremdenfeindlichkeit und verurteilen es, wenn der Fußball in irgendeiner Weise als Plattform für solche Aktionen missbraucht wird.“

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