Pfalz Flughafen Zweibrücken: Klage gegen EU aussichtslos

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Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Ziel, die Entscheidung der EU-Kommission gegen den Flughafen Zweibrücken aufzuheben, hätte keine Aussicht auf Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen zwei unabhängige Rechtsgutachten, die das Land Rheinland-Pfalz und der Insolvenzverwalter der mittlerweile aufgelösten Flughafengesellschaft in Auftrag gegeben hatten. Die EU-Kommission hatte das Land und den Kommunalen Zweckverband um die Stadt Zweibrücken aufgefordert, wegen unzulässiger Subventionen 58 Millionen Euro zurückzuzahlen. Im Vorgriff hatte der Airport im Juli Insolvenz angemeldet und dann den Betrieb eingestellt. Das Innenministeriums bestätigte die Einschätzung der Gutachter. Sie hielten es für unwahrscheinlich, dass der EuGH in eine sachliche Überprüfung der EU-Kommission einsteigen würde. Die Kommission hatte die seit 2000 gewährten staatlichen Beihilfen für unzulässig erklärt, weil der Flughafen Saarbrücken die älteren Rechte habe. (cps)

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