Pfalz Defekte Brustimplantate: Kein Schmerzensgeld für Ludwigshafenerin

Klägerin Elisabeth Schmitt (rechts) mit ihrer Anwältin Ruth Schultze-Zeu gestern vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe.  Foto:
Klägerin Elisabeth Schmitt (rechts) mit ihrer Anwältin Ruth Schultze-Zeu gestern vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag mit einem Grundsatz-Urteil die Klage einer betroffenen Frau aus Ludwigshafen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt. PIP hatte bis zum Auffliegen des groß angelegten Betrugs 2010 die meisten hergestellten Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen davon betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und teilweise undichten Implantate zur Sicherheit entfernen zu lassen.
Der TÜV hatte die Qualitätssicherung von PIP zertifiziert und über viele Jahre überwacht, bei mehreren angekündigten Kontrollen in der Firma aber nichts gemerkt. Dort wurde vor dem Besuch von Prüfern das Billig-Silikon gegen das zugelassene, höherwertige Gel ausgetauscht. Der TÜV sieht sich deshalb selbst als Opfer des Betrugs.
Nach Ansicht betroffener Frauen wären die Missstände früher ans Licht gekommen, wenn der TÜV dem Betrieb zum Beispiel Überraschungsbesuche abgestattet hätte. Weil bei der insolventen Firma PIP kein Geld mehr zu holen ist, verklagten sie reihenweise den TÜV. Die Karlsruher Richter beanstanden nun aber keine solchen Versäumnisse.

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