Pirmasens Biss in Currywurst schmeckt Stadt nicht

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Es gibt nichts, worüber man sich nicht streiten kann. Diese alte Juristenweisheit bewahrheitete sich gestern wieder einmal vor dem Arbeitsgericht in Pirmasens. Dort musste sich ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr mit seinem Arbeitgeber, der Stadtverwaltung, wegen eines Einsatzes in der Arbeitspause auseinandersetzen.

Was war geschehen? Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirmasens hatte im August nach sechs Stunden und 17 Minuten Arbeitszeit als Müllmann der Stadt gerade seine Pause begonnen und einmal in die Currywurst gebissen, als er zu einem Feuerwehreinsatz gerufen wurde. Als er zurückkam, waren es gerade noch vier Minuten bis zum Ende der regulären Pause. Durfte er seine Currywurst noch zu Ende essen und etwas trinken, auch wenn er damit die reguläre Pausenzeit überschreiten würde? Genau darüber streitet sich die Stadt mit dem Müll- und Feuerwehrmann. Denn der aß weiter. Nach seiner Darstellung mit Einverständnis des Disponenten. Damit war aber die Vorgesetzte des Disponenten nicht einverstanden. In der Folge erhielt der Müllmann eine Abmahnung, gegen die er sich nun vor dem Arbeitsgericht wehrt. Die Stadt stellte sich vor dem Arbeitsgericht auf den Standpunkt, dass eine Pause während der Arbeitszeit keine Dienstzeit sei. Ein Feuerwehreinsatz während einer Arbeitspause sei also eine Freizeitbeschäftigung und folglich könne und brauche keine Freistellung für diese Zeit zu erfolgen. Bei einem Feuerwehreinsatz in einer Pause sei dann die Pause weg, so die Auffassung der Stadt. Der Müllmann sei aufgefordert worden, die Arbeit wieder aufzunehmen. Der Anwalt des Müllmanns wies darauf hin, dass es mit dem direkten Vorgesetzten keine Probleme gebe. Die seien erst entstanden, seit die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebs gewechselt hat. Früher sei es kein Problem gewesen, Feuerwehreinsätze als Dienstzeit anzurechnen und Ruhezeiten danach zu bekommen. Der Anwalt strebt eine grundsätzliche Klärung an. Nicht unwichtig scheint zu sein, dass der Müllmann auch Personalrat und als solcher zu 80 Prozent von der Arbeit freigestellt ist. Nur einen Tag in der Woche steht er für die Tätigkeit als Müllmann zur Verfügung – wenn kein Feuerwehreinsatz kommt. Da sich die Stadt und der Müllmann im Gütetermin nicht einigen konnten, wird der Prozess am 11. Februar fortgesetzt. (arck)

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