Montag, 04. Juni 2012, 10:37 Uhr Drucken   |   Versenden
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Kreis Kaiserslautern
US-Hospital-Neubau: Gespräche über Ersatzmaßnahmen
Naturschutz und Waldgesetz legen Regeln für den Bau des US-Krankenhauses in Weilerbach fest
Der Neubau eines US-Militärkrankenhauses im früheren Munitionsdepot Weilerbach kostet Fläche. Zum einen müssen nach derzeitigem Planungsstand 47 Hektar Wald gerodet werden. Zum anderen werden 22 Hektar Boden neu versiegelt. Bund und Land schreiben für diese Eingriffe in die Natur Ersatzmaßnahmen vor. Eine gute Gelegenheit, die Kommunen im Kreis zu informieren und ins Boot zu holen, sagt Landrat Paul Junker. Diese Woche erhalten die neun Verbandsgemeinden Post von ihm.
Den Ausgleich regeln Bundesnaturschutzgesetz und Landeswaldgesetz. Mit Blick auf das Bundesgesetz spricht man von landschaftspflegerischem Ausgleich. Dieser muss einen ähnlichen Naturraum betreffen und in größtmöglicher Nachbarschaft liegen. In Frage kommen vor allem: Entsiegeln von Flächen, Aufforstung, Waldumbau und das Stilllegen landwirtschaftlicher Flächen.

Dem Landkreis zufolge sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz 56 Ausgleichsmaßnahmen geplant. Sie betreffen Flächen im Depot und den Rhine Ordnance Barracks sowie Projekte außerhalb, von Miesau bis Hochspeyer. „Die Naturschutzbehörden haben sich jede einzelne Maßnahme angeschaut und sie abgesegnet”, sagt Karl-Ludwig Kusche, in der Kreisverwaltung Abteilungsleiter Bauen und Umwelt sowie Hospital-Koordinator. Trotzdem gebe es noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Nach Angaben Junkers ist bislang nur für elf der 22 Hektar, die neu versiegelt werden sollen, eine Entsiegelung vorgesehen. Diese betrifft hauptsächlich die Militärliegenschaft selbst. Bunker, Munitionshäuschen, Straßen sollen beseitigt und einige dieser Flächen aufgeforstet werden. „Die restlichen elf Hektar werden vor allem durch Waldumbau ausgeglichen, obwohl noch mehr entsiegelt werden könnte”, meint Junker.

Parallel dazu schreibt das Land vor, dass zum Ausgleich für gerodete Bestände neuer Wald gepflanzt werden muss - nicht unbedingt in der Nachbarschaft, aber innerhalb der Landesgrenzen. Da die Rodungen nur Staatswald betreffen, will der Forst dies laut Landkreis komplett im Staatswald umsetzen - schließlich müsse er auch seinen wirtschaftlichen Verlust kompensieren. Da es aber nicht genug Möglichkeiten im Staatswald im Kreis Kaiserslautern gebe, würden Gebiete in der Südwestpfalz und Kusel einbezogen. Aus Forstsicht nachvollziehbar, der Kreis aber wolle die Vorteile des Hospital-Projekts im Kreis halten, sagt Junker.

Hier kommen nun die Kommunen ins Spiel. Sie sollen gefragt werden, ob sie Ausgleichsflächen gemäß Naturschutzgesetz haben sowie Areale im Gemeindewald, die aufgeforstet werden könnten - sofern sie solche Gebiete nicht als Ausgleich für eigene Bauvorhaben aufsparen wollen. Wie zuletzt am 22. Mai berichtet, hat der federführende Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) bereits die drei direkt betroffenen Verbandsgemeinden Weilerbach, Ramstein-Miesenbach und Landstuhl angeschrieben. Zusätzlich fragt der Landkreis jetzt alle neun Verbandsgemeinden ab.

Landrat Junker lobt die bisherige Zusammenarbeit von Fachbehörden und LBB zum Schutz von Natur und Landschaft. Die Beteiligung der Kommunen brenne ihm aber weiter auf den Nägeln. Diese Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit spielt bekanntlich auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Rolle. Dazu wurden mittlerweile alle notwendigen Studien durch die Fachbehörden erstellt. Inhaltlich geht alles seinen normalen Gang.

Formell jedoch haben die Amerikaner einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit nicht zu beteiligen. Laut Gesetz müssen die Träger öffentlicher Belange gehört und die Pläne öffentlich ausgelegt werden. Ob die US-Seite beides oder nur die öffentliche Auslegung verhindern will, ist unklar. Weder Land noch Kommunen wissen es genau, sprechen sich aber vehement dagegen aus. Es geht nicht darum, dass der Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden wäre - im Gegenteil - sondern um Transparenz bei einem Mammutvorhaben. Im Sommer wird das Verteidigungsministerium über den US-Antrag entscheiden.

Was als Trost bleiben könnte: Sollten die Ratsgremien bei der Umweltverträglichkeitsprüfung außen vor bleiben, könnten sie über das Baurecht in die Planungen einbezogen werden. Das will der Landrat für den Fall der Fälle auch fordern. (ahb)







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